Kundeninformationen
angesichts unseres Leitmotivs eines redlichen sowie professionellen Handelns im bestmöglichen Kundeninteresse und vor dem nachfolgend skizzierten rechtlichen Hintergrund, soll Ihnen die vorliegende Informationsbroschüre einen Überblick über uns und
- unsere Wertpapierdienstleistungen,
- unseren Umgang mit möglichen Interessenkonflikten, und
- unsere Allgemeinen Grundsätze zur Auftragsausführung.
Verschiedene gesetzliche Neuregelungen aus der jüngeren Vergangenheit, die in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) eingeführt worden sind, haben sich die Stärkung des Wettbewerbs zwischen den Wertpapierfirmen und die Verbesserung des Anlegerschutzes zum Ziel gesetzt. Die genannten Ziele sollen u. a. durch die Erhöhung der Markttransparenz, eine Ausweitung und Standardisierung der Informationspflichten für Wertpapierfirmen (z. B. durch die Einführung eines Produktinformationsblattes/Basisinformationsblattes für Privatkunden) sowie die EU-weite Harmonisierung der Aufsichtsregeln für die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen erreicht werden.
Das gesetzlich vorgegebene Schutzniveau unterscheidet sich dabei je nach Kundengruppe (Privatkunden, professionelle Kunden, geeignete Gegenparteien). Im Interesse eines höchstmöglichen Kundenschutzes werden wir Sie, sofern keine abweichende Regelung getroffen wird, in die Kategorie „Privatkunde“ einstufen. Dies hat beispielsweise zur Folge, dass aufgrund der Vorgaben aus dem WpHG im Rahmen einer Anlageberatung eine Geeignetheitserklärung erstellt wird. Darin werden neben der Begründung der Empfehlung(en) auch Angaben zu Ihren persönlichen und finanziellen Verhältnissen dokumentiert, um Ihnen eine wohlinformierte Anlageentscheidung zu ermöglichen. Sofern Sie einen Depotbevollmächtigten beauftragt haben, wird dieser im Beratungsgespräch mit der gleichen Sorgfalt beraten. Folglich ist ihm ebenfalls eine Geeignetheitserklärung zur Verfügung zu stellen, mit der er u. a. auch Einblick in Ihre finanziellen Verhältnisse erhält. Eine Geeignetheitserklärung wird demgegenüber nicht erstellt, wenn Sie als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei eingestuft sind. Ebenso wird eine Geeignetheitserklärung nicht erstellt, wenn ein Bevollmächtigter für Sie tätig wird, der seinerseits professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei ist.
Weitergehende Informationen erhalten Sie von Ihrer Beraterin bzw. Ihrem Berater gerne in einem persönlichen Gespräch.
Gemäß den Vorgaben der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 sowie dem WpHG erteilen wir Ihnen hiermit folgende Informationen über uns und unsere Wertpapierdienstleistungen.